Home / Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen Auslobung: Tauschaktion 2 Euro/1.000 Euro (05-06/2024)

MDM lobt einmalig 1.000 Euro für die erste Person aus, die bereit ist, ihre Ausgabe der französischen 2-Euro-Münze „Olympische und Paralympische Spiele 2024 in Paris“ (letzte Ausgabe der 2-Euro-Serie „Olympia Paris 2024“) dauerhaft in den Besitz von MDM zu übergeben und die Echtheit und Eignung der Münze (z.B. per Foto oder Video) nachweisen kann. Die Auslobung wird erst gültig, sobald das Original bei MDM eingetroffen ist und die Eignung bestätigt werden kann.

 

Es gelten die folgenden Bedingungen:

  1. Veranstalterin

Die Auslobung wird durchgeführt von der MDM Münzhandelsgesellschaft mbH & Co. KG Deutsche Münze, Theodor-Heuss-Straße 7, 38097 Braunschweig (nachfolgend MDM genannt).

Die Auslobung steht in keiner Verbindung zu Instagram oder Facebook bzw. Meta oder TikTok und wird in keiner Weise von diesen gesponsert, unterstützt oder organisiert.

  1. Teilnehmende

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Mitarbeitende der MDM Münzhandelsgesellschaft mbH & Co. KG Deutsche Münze dürfen nicht teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht gestattet.

Der/die Teilnehmende muss im Falle des Zuschlags ggf. die Teilnahmeberechtigung an der Auslobung nachweisen. Weist der/die Teilnehmende innerhalb der von MDM gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält MDM sich vor, den Zuschlag für ungültig zu erklären.

  1. Auslobung/Gegenwert

Bei der ausgeschriebenen Auslobung handelt es sich um 1 x 1.000 Euro im Tausch für die oben genannte französische 2-Euro-Münze für die erste Person, die als erstes bereit ist, ihre Ausgabe der französischen 2-Euro-Münze „Olympische und Paralympische Spiele 2024 in Paris“ (letzte Ausgabe der 2-Euro-Serie „Olympia Paris 2024“) in den Besitz von MDM zu übergeben und die Echtheit und Eignung der Münze (z.B. per Foto oder Video) nachweisen kann.

  1. Wie erfolgt die Teilnahme?

Die Auslobung startet am 07.05.2024 und endet spätestens am 01.06.2024 oder früher durch Bekanntgabe von MDM, sobald ein/e Teilnehmende/r den Zuschlag erhält. Die Auslobung findet innerhalb der Social-Mediaprofile https://de-de.facebook.com/mdm/,  https://www.instagram.com/mdm.de/  und https://www.tiktok.com/@mdmdeutschemuenze?lang=de-DE statt.

Um teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmenden folgende Voraussetzungen erfüllen: Die oben genannte Münze muss echt und in ihrem Besitz sein. Manipulierte Münzen sind nicht zulässig. Leichte Gebrauchsspuren sind legitim. Ist dies der Fall, sind eine private Nachricht oder ein entsprechender Kommentar unter dem Social-Media-Beitrag an MDM zu senden. Echtheit und Eignung der Münze sollten auf Nachfrage von MDM durch die Teilnehmenden nachweisbar sein.

Kommentare dürfen keine unanständigen, unmoralischen, verleumderischen, diskriminierenden und anstößigen Inhalte enthalten, illegale Aktivitäten erwähnen oder dazu aufrufen. Teilnehmende, deren Kommentare solche Inhalte enthalten, werden disqualifiziert.

  1. Zuschlagsermittlung und -benachrichtigung

Die/der erste Teilnehmende, die/der Bereitschaft zur Abgabe der Münze signalisiert und deren Eignung nachweisen kann sowie die Teilnahmebedingungen erfüllt, erhält den Zuschlag und wird per privater Nachricht von MDM benachrichtigt und über das weitere Vorgehen informiert (Versand der Münze, Prüfung durch MDM, Daten- und Informationsaustausch, Auszahlung der Auslobung durch MDM).

Im Falle einer unzustellbaren Zuschlagsbenachrichtigung ist MDM nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf die Auslobung besteht in diesem Fall nicht.

  1. Auslobungsübermittlung

Die Auslobungsübermittlung erfolgt nach Versand der Münze und erfolgreicher Eignungsprüfung durch MDM per Überweisung an das Konto, die/der Münzbesitzer/in nach Aufforderung angegeben hat.

Die Kontodaten können nach erstmaliger Mitteilung nicht mehr geändert werden. Im Falle einer unzustellbaren Auslobung ist MDM nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Der Anspruch verfällt in diesem Fall.

Mit Versendung geht die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf die/den Münzbesitzer/in über.

  1. Ausschluss von Teilnehmenden

MDM behält sich das Recht vor, Teilnehmende, welche falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.

Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, kann die Auslobung nachträglich aberkannt bzw. eine bereits ausgelieferte Auslobung zurückgefordert werden.

MDM bleibt es vorbehalten, Teilnehmende bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von MDM gesetzten Frist, behält sich MDM vor, Teilnehmende von der Teilnahme auszuschließen.

Weitere Ausschlussgründe sind in Ziffer 2 und 4 geregelt.

  1. Keine Auslobungsübermittlung

Sollte eine Auslobungsübermittlung an die/den Münzbesitzer/in nicht möglich sein (z.B. da der Anspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen), bleibt es MDM nach eigenem Ermessen überlassen, was mit der Auslobung erfolgt. Meldet sich die Person, die den Zuschlag von MDM erhält, nicht innerhalb von 7 Tagen nach Benachrichtigung per E-Mail oder Direktnachricht an MDM mit entsprechendem Nachweis zur Münze zurück, verfällt der Anspruch. Versendet die Person, die den Zuschlag und Freigabe des Eignungsnachweises von MDM erhält, die Münze nicht innerhalb von weiteren 7 Tagen nach Eignungs-Freigabe postalisch an, verfällt der Anspruch.

  1. Datenschutz

Es wird auf die gesonderten Datenschutzhinweise von MDM unter https://mdm.de/datenschutz verwiesen.

  1. Haftungsausschluss

MDM übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.

Etwaige Gewährleistungsansprüche der Gewinnenden sind ausgeschlossen.

  1. Änderung/Einstellung der Auslobung

MDM behält sich das Recht vor, die Auslobung im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen. MDM ist insbesondere berechtigt, die Auslobung einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn:

  • ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird,
  • während der Durchführung die Nutzungsbedingungen von Facebook oder Instagram geändert werden, so dass eine Durchführung nicht nach den gültigen Bestimmungen von TikTok, Facebook oder Instagram möglich ist oder das Gewinnspiel aus Gründen jeglicher Art von TikTok, Facebook oder Instagram gestoppt wurde, oder
  • eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.
  1. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

  1. Übertragung, Barauszahlung, Rechtsweg

Eventuelle Auslobungsansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  1. Verbraucherschlichtung

Hiermit informieren wir darüber, dass MDM nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.