Gedenkmünzen sind offiziell von einem Staat herausgegebene Münzen. Damit sind Gedenkmünzen gesetzliche Zahlungsmittel laut ihrem aufgeprägten Nennwert. Allerdings wird – im Gegensatz zu Kursmünzen – kein Sammler seine Einkäufe im Geschäft damit bezahlen, da der Liebhaberwert in der Regel deutlich über dem Nennwert liegt. Oftmals liegt allein der Wert des verprägten Edelmetalls schon weit über dem Nennwert der Gedenkmünze. Ein besonders auffälliges Beispiel dafür ist die 1-DM-Goldmünze von 2001 („Goldmark“) – der Sammlerwert ist hier freilich noch um ein Vielfaches höher.
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